Privathaftpflicht Plus Paket

Mehr Schutz und Sicherheit für den Kunden

Das Privathaftpflicht Plus-Paket (DH1609.24) baut auf der Privathaftpflichtversicherung auf und deckt darüber hinaus eine Vielzahl an Gefahren, die über den normalen Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung gehen. Das Plus-Paket kann nur als Erweiterung zur erweiterten Privathaftpflicht gewählt werden.


Die Deckungserweiterungen des Plus-Pakets bieten nachrangigen Versicherungsschutz. Dies bedeutet: Wenn im Versicherungsfall Ersatz von einer anderen Versicherung erlangt werden kann, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
 

Für alle Deckungserweiterungen des Plus-Pakets gilt, dass sie nur versichert sein können, wenn sie aus einer Gefahr des täglichen Lebens resultieren. Das heißt insbesondere nicht aus einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit.

Privathaftpflicht Plus-Paket im Überblick

  • Schäden an fremden beweglichen Sachen bis EUR 5.000,– | Selbstbehalt je Schaden EUR 100,–
  • Reine Vermögensschäden bis EUR 15.000,– | Selbstbehalt je Schaden EUR 100,–
  • Schäden deliktsunfähiger mitversicherter Personen bis EUR 5.000,– pro Jahr | Selbstbehalt je Schaden EUR 100,–
  • Be- und Entladung fremder Fahrzeuge bis EUR 10.000,– | Selbstbehalt je Schaden EUR 100,–
  • Grundbesitzhaftpflicht für Wohnungseigengärten bis EUR 1.000.000,–
  • Grabstätten innerhalb Österreichs bis EUR 1.000.000,–

Bild: ©shutterstock.com/Elena_Nik

Praxisbeispiele zum Privathaftpflicht Plus-Paket

Schäden an fremden beweglichen Sachen
Eine Leihe, Verwahrung oder bloße Gefälligkeitsüberlassung darf höchstens 14 Tage dauern und die Sachen, müssen üblicherweise für den privaten Gebrauch oder im Haushalt oder im Eigenheim verwendet werden.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie elektronische Datenverarbeitungsanlagen und -geräten (zum Beispiel: Server, PCs, Laptops, Mobiltelefone, Tablets).
 

Beispiele:
Der Versicherungsnehmer leiht sich für ein Wochenende von einem Freund ein Fahrrad aus, stürzt damit und beschädigt dieses.
Der Versicherungsnehmer leiht sich kurzfristig vom Nachbar die Bohrmaschine aus, lässt sie fallen und beschädigt diese.
 

Reine Vermögensschäden
 

Beispiel:
Der Versicherungsnehmer hat sich Brennholz liefern lassen und dieses leider an einer ganz ungeschickten Stelle abstellen lassen, so dass es dem Nachbarn die Ausfahrt aus dessen Garage verhindert. Der Nachbar muss sich ein Taxi holen, um in die Arbeit zu kommen und genauso für den Weg zurück. Die Taxirechnung übernimmt die Versicherung.
 

Schäden deliktsunfähiger mitversicherter Personen
 

Beispiele:
Ihr fünfjähriges Kind schießt mit dem Fußball eine Scheibe des Nachbarn ein. Das Kind ist nicht verschuldensfähig und es wurde keine Aufsichtspflicht verletzt.


Sie liefern ihr neunjähriges Kind bei einer Kindergeburtstagsfeier ab. Beim Spielen läuft ihr Kind auf die Terrasse, übersieht dabei das Insektengitter und reißt es ab.
Da das Kind nicht verschuldensfähig ist und sie ihre Aufsicht nicht verletzt haben, besteht keine gesetzliche Ersatzpflicht – möglicherweise aber eine moralische. Auf Ihren Wunsch ersetzen wir den Schaden.

Grundbesitzhaftpflicht für Wohnungseigengärten
Bewohner einer Miet- oder Eigentumswohnung haben oft nur eine Haushaltsversicherung und darin ist keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung für einen Eigengarten inkludiert. In der Gebäudehaftpflichtversicherung des Mehrparteienhauses sind Risiken aus dem Haus- und Grundbesitz, der exklusiv einzelnen Eigentümern oder Mietern zuzurechnen ist, nicht mitversichert.
 

Beispiel:
Das im Eigengarten aufgestellte (und ordnungsgemäß gesicherte) Trampolin wird vom Wind in den Nachbargarten geweht und beschädigt den Zaun und die Gartenhütte des Nachbarn.
 

Be- und Entladung fremder Fahrzeuge
 

Beispiel:
Sie helfen einem Freund beim Umzug. Als sie die Vorhangstangen in sein Auto laden wollen, passen sie einen Moment nicht auf und zerkratzen den Lack und machen eine Beule in sein Auto.
 

Grabstätten innerhalb Österreichs
 

Beispiel:
Der Grabstein vom Grab ihrer Eltern ist lose, fällt um und verletzt einen anderen Friedhofsbesucher.